Betriebliche Altersvorsorge: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen

Anastasia Johlen am 15.12.2021
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Betriebliche Altersvorsorge: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen
© Mascha Tace | shutterstock.com
Inhalt:
  1. Fakten zu Betriebsrente im Überblick
  2. Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
    1. Zwei Varianten der Betriebsrente
  3. Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung
  4. Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersversorgung?
    1. Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
  5. Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?
    1. Beurteilung Ihrer persönlichen Lage: Lohnt sich eine bAV für Sie?
  6. Vor-und Nachteile einer betrieblichen Altersversorgung
    1. Vorteile der Betriebsrente
    2. Nachteile der Betriebsrente

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber für die Rente sparen, klingt doch fantastisch! Mit der Betriebsrente können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente für Ihr Alter vorsorgen. Mit einem ordentlichen Arbeitgeberzuschuss lohnt sich die betriebliche Altersversorgung auf jeden Fall. Aber wie bekommen Sie die betriebliche Altersvorsorge? Wann lohnt sie sich? Was müssen Sie beachten, wenn Sie in Teilzeit arbeiten und Betriebsrente bekommen möchten?

Fakten zu Betriebsrente im Überblick

  • Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (baV) sorgen Sie staatlich gefördert fürs Alter vor.
  • Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
  • Seit 2019 gilt für alle Neuverträge ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent.
  • Ab 2022 gilt dies auch für bestehende Verträge.
  • Beiträge für die Betriebsrente hängen vom Bruttogehalt ab, dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen
  • Im Ruhezustand muss ausgezahlte Betriebsrente vollständig versteuert werden

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Mit betrieblicher Altersvorsorge (bAV) oder auch Altersversorgung und Betriebsrente sind alle finanziellen Leistungen gemeint, die der Arbeitgeber seinen Angestellten

  • zur Altersversorgung
  • Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod
  • Zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

zusagt.

Mithilfe einer Betriebsrente sorgen Sie fürs Alter vor und können dadurch mögliche finanzielle Lücken, welche die gesetzliche Rente mit sich bringt, schließen. Für die genannten Leistungen schließt Ihr Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfond oder einer Direktversicherung. Der Betrag wird direkt von Ihrem Lohn abgezogen und ist monatlich auf Ihrer Abrechnung zu finden.

Zwei Varianten der Betriebsrente

  1. Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente alleine.
  2. Der Arbeitnehmer steckt einen Teil seines Gehalts in die betriebliche Altersversorgung und der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss.

Bei der ersten Variante setzen Sie selbst kein Geld ein und Ihr Arbeitnehmer zahlt die betriebliche Altersvorsorge, beachten Sie jedoch, dass auf die spätere Rente Einkommenssteuer gezahlt werden. Sind Sie noch gesetzliche krankenversichert wird ebenfalls der vollständige Beitrag auf die Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Bei der zweiten Variante, für welche Sie einen Teil Ihres Gehalts abführen und Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss erteilt, handelt es sich um Entgeltumwandlung. Das lohnt sich generell nur, wenn sich der Arbeitgeber mindestens 20 oder noch besser 30 Prozent am Bruttobeitrag beteiligt.

Seit 2019 ist es gesetzliche geregelt. Dass Arbeitgeber sich bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen müssen. Ab 2022 gilt dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auch für bereits bestehende Verträge.

Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung

Ihr Arbeitgeber hat fünf Wege zum Aufbau und zur Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung.

  1. Direktzusage/Pensionszuge
  2. Unterstützungskasse
  3. Direktversicherung
  4. Pensionskasse
  5. Pensionsfonds

Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersversorgung?

Als Arbeitnehmer haben Sie generell einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Sie können also von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile Ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt (Entgeltumwandlung). Der Rechtsanspruch besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau mit der Entgeltumwandlung selbst finanziert.

Wer ist berechtigt für die betriebliche Altersvorsorge?

  • Unbefristete angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügige Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Für Arbeitnehmer ist die günstigste Alternative, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine finanziert. Aber nicht jeder Arbeitgeber kann das finanziell stemmen. Deshalb haben Angestellte die Möglichkeit selbstvorzusorgen mit der Entgeltumwandlung. Ein Teil des Bruttogehalts wird in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?

Zahlt Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung alleine, ist der Fall eindeutig: Nehmen Sie die zusätzliche Absicherung mit!

Teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber die Betriebsrente ist der Fall nicht ganz so eindeutig. Ob sich eine Betriebsrente für Sie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kann nicht allgemein definiert werden, da verschiedene Faktoren und individuelle Situationen berücksichtigt werden müssen. Ersparnisse müssen Kürzungen und Abgaben gegenübergestellt werden.

Gelockt werden Arbeitnehmer mit dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge, durch Floskeln wie „heute sparen, morgen zahlen“, denn bis zu einer bestimmten Höchstgrenze fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Steuern und Sozialabgaben an. Letztendlich ist es jedoch nur eine Verschiebung der Abgaben, denn in der Auszahlungsphase fallen sehr wohl Steuern an. Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Wie hoch die Steuern sind, hängt vom Steuersatz ab.

Natürlich ist es zunächst verlockend, da die betriebliche Altersversorgung vom Bruttogehalt abgezogen wird, und das Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert. Als Arbeitnehmer sparen Sie dadurch Sozialabgaben und Steuern.

Beurteilung Ihrer persönlichen Lage: Lohnt sich eine bAV für Sie?

Da nicht pauschal festgelegt ist, für wen sich eine Betriebsrente lohnt, können Ihnen folgende Punkte helfen.

  • Geringe Rente: Erwartet Sie eine eher geringe gesetzliche Rente, macht eine betriebliche Altersvorsorge sicherlich Sinn.
  • Arbeitgeberzuschuss: Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an der betrieblichen Altersvorsorge, ist es nicht empfehlenswert. Es ist für Sie erst rentable, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 20 Prozent zu Ihrer bAV zuzahlt.
  • Kosten: Wie hoch sind für Sie die Kosten? Erkundigen Sie sich und lassen Sie sich zu den Kosten ein Angebot machen. Welche Kosten kommen beim Abschluss und für die laufende Verwaltung auf Sie zu?
  • Jobwechsel oder Selbstständigkeit: Wechseln Sie häufiger Ihren Arbeitgeber oder denken über eine Selbstständigkeit nach, sollten Sie sich eine betriebliche Altersversorgung sehr gut überlegen.

Vor-und Nachteile einer betrieblichen Altersversorgung

Es gibt viele Punkte die für eine betriebliche Rente sprechen, aber auch Argumente dagegen. Erfahren Sie hier welche Vor- und Nachteile die Betriebsrente hat.

Vorteile der Betriebsrente

  • Sozialabgaben sparen: Durch die Bruttoentgeldumwandlung sparen Sie während der Ansparungsphase Steuern und Sozialabgaben.
  • Einfacher Abschluss: Sie sichern sich fürs Alter ab und haben dafür keinen Aufwand, der Arbeitgeber kümmert sich um die Verträge und die Beitragszahlung.
  • Zinsen: Bei einigen Abschlussformen sind die Anbieter nicht an den derzeit niedrigen Garantizins gebunden, was die Renditechancen erhöht.
  • Invaliditätsleistungen: Vorerkrankungen wirken sich nicht negativ auf einen Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge aus. Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine detaillierte Gesundheitsprüfung.
  • Günstige Angebote: Häufig sind die Angebote vom Arbeitgeber günstiger als eigentlich auf dem Markt verfügbar, weil Arbeitgeber mit Versicherungsunternehmen Gruppentarife und andere Sonderkonditionen aushandeln können. Dadurch haben Sie geringere Abschlusskosten und Gebühren.
  • Absicherung der Familie: Sie können Ihre Familie mit einem zusätzlichen Hinterbliebenenschutz finanziell absichern, welcher im Todesfall gültig wird.
  • Hartz-IV-sicher: Im Fall von Arbeitslosigkeit sind die Versorgungsanwartschaften sicher von einer Anrechnung im Sinne der Harz-IV-Gesetze.

Nachteile der Betriebsrente

  • Steuern und Abgaben nachzahlen: Während der Ansparungsphase müssen Sie keine Steuern zahlen, jedoch in der Auszahlungsphase. Es sind auch Abgaben für die gesetzliche Krankenversicherung sowie Sozialabgaben fällig.
  • Arbeitgeber legt Modell fest: Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen mit welchem Modell Sie die betriebliche Altersversorgung ansparen. Dadurch haben Sie keine freie Wahl und müssen nehmen, was Ihr Chef Ihnen gibt.
  • An Arbeitgeber gebunden: Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber für einen neuen Job, ist der neue Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet den alten Vertrag zu übernehmen.

Wie Sie sehen können Sie mit Hilfe der Betriebsrente neben der gesetzlichen Altersvorsorge zusätzlich Geld zurücklegen. Ob es sich für Sie lohnt, hängt von Ihrem Beschäftigungsverhältnis und Arbeitgeber ab. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der betrieblichen Altersvorsorge.